Hemmingstedt
Hemmingstedter haben Vorrang
Klappt das, könnten die Erschließungsarbeiten im Frühjahr 2023 beginnen, so dass erste Häuslebauer noch im selben Jahr zum Zuge kämen. Allerdings muss auch der Flächennutzungsplan geändert werden, weil das Gelände darin als landwirtschaftliche, nicht als bebaubare Fläche ausgewiesen ist. „Das Verfahren kann dauern“, so Busdorf, der dennoch guter Dinge ist, in absehbarer Zeit Satzungs- und damit Baurecht verkünden zu können.
Der Bedarf an Baugrund ist wie überall groß. Zurzeit gibt es in der Gemeinde keine freien Grundstücke mehr. Zuletzt war das Bebauungsgebiet Nr.13a erschlossen worden, ist jetzt voll bebaut und muss nur noch schick gemacht werden. Heißt: 20 Laubbäume, in diesem Fall die schwedische Mehlbeere, sollen im Straßenraum gepflanzt und Grünflächen eingesät werden. Demnächst wird dazu der Auftrag vergeben.
Unterdessen rauchen im Büro der Heider Planungsgruppe Dirks die Köpfe über dem Baubauungsplan-Entwurf für die Flächen „Hinter der Mühle“, wie das B-Gebiet Nr. 24 offiziell heißt. Und gerade die Mühle, das historische Schmuckstück des Ortes namens Margarethe, macht es komplizierter zu planen. Hat doch der Denkmalschutz so manches Wörtchen mitzureden. Das Sichtfeld hinter der Mühle müsse frei bleiben und an eine Windschneise sei zu denken, damit sich die Mühle auch weiterdrehen kann, nennt Busdorf zwei Beispiele für Details, auf die zu achten ist. Es werde noch weitere Gespräche mit den Denkmalschützern geben müssen. Ein Teilaspekt der Planung, der Einfluss auf das Projekt „barrierefreies und altersgerechtes Wohnen“ hat, das die Gemeinde auf dem Feld direkt hinter der Mühle verwirklichen will. „Im ersten Bauabschnitt sollten dort etwa 16 Wohneinheiten entstehen“, so Busdorf. Die Baukörper müssten den Anforderungen des Denkmalschutzes aber untergeordnet werden.
An diese Fläche, die schon länger im Besitz der Gemeinde ist, schließen sich nördlich drei weitere Felder beziehungsweise Wiesen an, die die Gemeinde 2021 „zu fairen Bedingungen“ gekauft hat, und auf denen Platz für 39 Einzelgrundstücke mit maximal zwei Wohneinheiten ist. Das ganze Gelände ist umschlossen von vorhandener Bebauung entlang B5, Bahnhofstraße und Baakenweg sowie Norderstraße. Erschlossen werden könnte es – nach ersten Planungen des Büros Dirks – aus drei Richtungen. Südlich von der Bahnhofstraße über die freie Fläche neben der Mühle, östlich vom Baakenweg und nördlich über eine Verlängerung der Norderstraße, die heute Sackgasse ist.
Abgeschlossen ist laut Busdorf das Bodengutachten. Und Kampfmittel, die entfernt werden müssten, seien keine gefunden worden. Diskussionsbedarf gibt es noch bezüglich Wärme-Versorgung eventuell mit Fernwärme, Festsetzung eines Pflichtanteils für Photovoltaikanlagen sowie Versickerungsmöglichkeit des gesamten Niederschlagswassers vor Ort. Festlegungen zum Schutz vorhandener Knicks und das Verbot von Schottergärten hatte der Planer bereits im ersten Planentwurf formuliert, der im November 2021 im Bau- und Umweltausschuss vorgestellt worden war. Frühestens im Sommer werde man den überarbeiteten Entwurf beraten und in die öffentliche Beteiligung geben können, so Busdorf.
Fertig ist inzwischen die Vergaberichtlinie für Baugrundstücke in der Gemeinde. Darin ist festgelegt, dass vorrangig Hemmingstedter, ehemalige Hemmingstedter, die zurück in den Ort möchten oder deren Angehörige schon dort wohnen, zum Zuge kommen sollen. Ganz oben auf der Prioritätenliste stehen „Hemmingstedter Familien mit minderjährigen Kindern“. Außerdem werden die Grundstücke ausschließlich zur Eigennutzung zur Verfügung gestellt. Damit will die Gemeinde verhindern, dass Investoren den Einheimischen Grundstücke wegschnappen. Wer ein Grundstück haben möchte muss sich bewerben mittels eines Fragebogens, der laut Busdorf am 1. Juni auf der Website der Amtsverwaltung zum Download freigeschaltet wird.
© Boyens Medien - Texte und Fotos sind urheberrechtlich geschützt.
Weiterverwendung nur mit Genehmigung der Chefredaktion.