Direkt zum Hauptinhalt springen
Menü
Menü
Arbeitsrecht

Darf der Arbeitgeber Überstunden anordnen?

Überstunden sind nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Wann Beschäftigte ablehnen dürfen und welche Rolle der Betriebsrat spielt.
01.07.2026, 04:13 Uhr
Foto vergrößern
Ohne vertragliche Regelung sind Überstunden nur bei unvorhersehbaren betrieblichen Notlagen erlaubt, etwa bei plötzlichem Personalausfall. - Foto: Zacharie Scheurer/dpa-tmn

Bremen (dpa/tmn) - Arbeitgeber dürfen nicht einfach nach Belieben Überstunden anordnen. Darauf weist Ingo Kleinhenz von der Arbeitnehmerkammer Bremen hin. 

Arbeitgeber brauchen zum Anweisen von Überstunden eine Regelung im Arbeitsvertrag, im Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung. Gibt es diese nicht, dürfen sie Überstunden nur bei unvorhersehbaren betrieblichen Notlagen anordnen - etwa wenn mehrere Beschäftigte gleichzeitig ausfallen und ein Auftrag sonst nicht rechtzeitig fertig wird. Gibt es einen Betriebsrat, muss dieser zustimmen, betont der Jurist.

Zudem setzt das Arbeitszeitgesetz Grenzen: Mehr als zehn Arbeitsstunden täglich sind verboten, und zwischen zwei Arbeitstagen müssen mindestens elf Stunden Ruhezeit liegen. Überstunden, die diese Vorgaben verletzen, können Beschäftigte ablehnen.

© dpa-infocom, dpa:260701-930-313331/1

© Boyens Medien - Texte und Fotos sind urheberrechtlich geschützt. Weiterverwendung nur mit Genehmigung der Chefredaktion.

#Schlagworte

Meldung Arbeit Ratgeber CJAB Beruf Arbeitsrecht Überstunden tmn2701