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Sonderkosten im Busverkehr

Der Kreis Dithmarschen zahlt über 112.000 Euro für Inflationsbonus an DB Regio Bus

Der Kreis Dithmarschen erstattet der DB Regio Bus 112.544,63 Euro für Inflationsausgleichsprämien an Beschäftigte. Hintergrund sind tariflich vereinbarte Sonderzahlungen, die nicht durch den Verkehrsvertrag abgedeckt sind. Finanziert wird der Ausgleich ohne Mehrbelastung des Haushalts. 
08.09.2025, 22:01 Uhr
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Der Kreis bezahlt die Prämie, die sich die Busfahrer in Streiks erkämpft haben. Foto: Büsing

Der Kreis Dithmarschen gleicht zusätzliche Kosten der DB Regio Bus aus. Es geht um Zahlungen für Inflationsausgleichsprämien an Fahrer, Techniker und Verwaltungsmitarbeiter. Insgesamt fließen 112.544,63 Euro.

Hintergrund der Zahlungen

Während der Corona-Pandemie beschloss der Bund steuerfreie Sonderprämien. Zunächst konnten Betriebe eine sogenannte Corona-Prämie bis zu 1500 Euro je Beschäftigten auszahlen. Ab 2022 folgte die Inflationsausgleichsprämie mit bis zu 3000 Euro je Beschäftigten.

Für die Jahre 2022 und 2023 zahlte die DB Regio bereits rund 252.000 Euro an ihre Angestellten und bat den Kreis um eine Übernahme. Damals entschied der Kreistag nach Prüfung durch die Nahverkehrsgesellschaft Schleswig-Holstein und die ÖPNV-Verwaltungsgemeinschaft SVG Südwestholstein, die Summe zu erstatten.

Neue Tarifeinigung mit neuer Sonderprämie

Im Dezember 2024 einigten sich der Omnibus Verband Nord und die Gewerkschaft Ver.di auf eine weitere Inflationsausgleichsprämie von bis zu 850 Euro je Beschäftigten. Die DB-Regio und ihre aus der Region kommenden Subunternehmer zahlten daraufhin im Jahr 2024 insgesamt 120.220,10 Euro an 157 Angestellte. Prüfungen ergaben, dass einige Betriebe mehr als die vereinbarten 850 Euro je Person ausgezahlt hatten. Deshalb korrigierte der Kreis die Summe um 7.675,47 Euro.

Begründung des Kreises

Die Sonderzahlungen gelten als atypische Lohnkosten. Sie sind nicht im „Preisgleitungsmechanismus“ des Verkehrsvertrags enthalten. Dieser regelt, dass der Kreis als Auftraggeber steigende Treibstoff- und Personalkosten regulär ausgleicht. Da die Prämien 2014 bei Vertragsabschluss nicht absehbar waren, hält die SVG Südwestholstein die Erstattung für gerechtfertigt.

Die Zahlungen stärken die Bindung der Fahrer und sichern so das Angebot im Busverkehr, heißt es aus der Verwaltung. Finanziert wird der Ausgleich über zusätzliche Einnahmen aus älteren Vertragsabrechnungen, sodass der Haushalt unbelastet bleibt.

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