Wirtschaft & Finanzen

Förderkonditionen für Modernisierer

Wer umbaut oder saniert, kann auch in Zukunft auf günstige Kredite der KfW Förderbank zählen. Doch die Konditionen für die Programme „Energieeffizient Bauen“ und „Energieeffizient Sanieren“ wurden Mitte April 2018 deutlich verändert.

„Die Zinserhöhungen am Kapitalmarkt schlagen sich auf die staatlichen Förderkonditionen für Modernisierer nieder“, erläutert Jan Ebert von der Bausparkasse BHW. Alle ab Mitte April 2018 eingehenden Anträge bei der KfW Bank (Kreditanstalt für Wiederaufbau) werden zu den neuen Konditionen genehmigt. „Nach wie vor gilt, dass die Anträge vor Baustart einzureichen sind“, so der BHW-Experte.

Für das Programm „Energieeffizient Bauen“ sind nach der neuen Regelung der KfW nur noch maximal zehn Jahre Zinsbindung möglich, bislang waren es 20 Jahre. „Je nach Bauprojekt und Investitionssumme kann das eine spürbare Größenordnung ausmachen“, sagt Ebert. Zudem verkürzt die KfW die bereitstellungszinsfreie Zeit für Darlehen von einem Jahr auf ein halbes Jahr.

Im Anschluss berechnet sie für einen noch nicht ausgezahlten Darlehensteil dann 0,25 Prozent pro Monat. Verzögert sich die Fertigstellung des Bauprojektes um ein halbes Jahr, entstehen schnell einige Hundert Euro Zusatzkosten.

Ebenfalls gestrichen hat die KfW-Förderbank kostenfreie Sondertilgungen. Wichtig zu wissen: Modernisierer können ihr Darlehen im Rahmen der neuen Regelung nur noch gegen Zahlung einer sogenannten Vorfälligkeitsentschädigung vor Vertragsende tilgen.

Mit einem Bausparvertrag können sich Modernisierer deutlich längere Zinsbindungen sichern. Dabei erhalten sie ein Höchstmaß an Flexibilität. So haben Bausparer auch die Möglichkeit, die Laufzeit ihres Bauspardarlehens durch Sondertilgungen zu verkürzen, beispielsweise bei Bonuszahlungen vom Arbeitgeber oder wenn ein Erbe zufällt. Eine Vorfälligkeitsentschädigung fällt nicht an.

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