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Weiterverwendung von Beiträgen unserer Redaktion

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Diese Qualität kann es jedoch nicht kostenlos geben. Um auch in Zukunft diesem Auftrag gerecht zu werden, müssen wir unsere Inhalte auch online hinter Bezahlschranken anbieten. Nur so lässt sich freier und unabhängiger Journalismus finanzieren, der für unsere Demokratie und unser Gemeinwesen von fundamentalem Wert ist. Wenn jedoch Inhalte, die hinter der Bezahlschranke beziehungsweise in der Zeitung oder im E-Paper stehen, ohne Genehmigung frei zugänglich zum Beispiel in sozialen Netzwerken gepostet werden, ist dies kein Kavaliersdelikt, sondern eine Urheberrechtsverletzung, die einen Straftatbestand darstellt und Schadenersatzansprüche nach sich ziehen kann.

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